Aufgaben               

Der Verein setzt sich gemäss § 2 der Satzung zur Aufgabe:
 

den Tierschutzgedanken zu vertreten und zu fördern,
 

durch Aufklärung, Belehrung und gutes Beispiel
Verständnis für das Wesen der Tiere zu wecken,
 

ihr Wohlergehen zu fördern,
 

Tierquälerei oder Tiermisshandlungen und Tiermissbrauch
zu verhüten und deren strafrechtliche Verfolgung ohne
Ansehen der Person des Täters zu veranlassen,
 

ein Tierheim zu unterhalten.
 
Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen
nur für satzungsgemässe Zwecke verwendet werden.
 
Der Verein ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem
zletzten ugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Rotenburg  (Wümme) St. Nr. 40/201/04777 vom 5.7.2000
für die Jahre 1996 - 1999 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit.  
Die nächste Prüfung erfolgt 2003.
 
Die Zuwendungen werden nur zur Förderung des Tierschutzes
(i.S. der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung - Abschnitt A Nr. 11) verwendet.