Die gesetzlichen Möglichkeiten
für einen Tierschutzverein sind sehr gering. Hierzu muss man sich vor Augen
halten, dass ein Tierschutzverein ja lediglich eine Interessengemeinschaft
von Tierfreunden ist.
Der Verein geht zwar allen
Meldungen von Tierquälereien nach und kontrolliert Tierhaltungen und in vielen
Fällen können Mißstände in einem Gespräch mit den Tierhaltern bereinigt
werden. Bei Uneinsichtigkeit hat man aber keinerlei amtliche Befugnis, ein
Tier ohne Einwilligung des Tierhalters aus seinem Schicksal zu befreien.
Dies ist nur den Ordnungsbehörden wie Polizei und Veterinäramt erlaubt.
Eine gute Zusammenarbeit mit
den Veterinärbehörden ist nötig, denn nur deren Einschätzung der Situation
kann dem Tier helfen.
Bei unseren Meldungen an diese
Behörden sind wir immer beweispflichtig und daran scheitert es dann oft. Die
Tierfreunde rufen uns an, sind aber selten zu einer Zeugenaussage bereit. Da
haben wir es dann schwer, zu beweisen, dass ein Hund beispielsweise länger
als 24 Stunden allein gelassen wird, geschlagen und getreten wird, im
Zwinger ohne jeglichen Auslauf gehalten wird oder dass Tiere auf der Weide
im Sommer nicht getränkt werden.
Daher immer wieder unsere
Bitte:
Tierschutz geht uns alle
an, wir alle sind verantwortlich für das Wohlergehen unserer Mitgeschöpfe.
Stehen Sie zu ihren Beobachtungen, damit helfen Sie uns zu helfen!
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