Gesetzlicher Rahmen        

 

 

Die gesetzlichen Möglichkeiten für einen Tierschutzverein sind sehr gering. Hierzu muss man sich vor Augen halten, dass ein Tierschutzverein ja lediglich eine Interessengemeinschaft von Tierfreunden ist.

Der Verein geht zwar allen Meldungen von Tierquälereien nach und kontrolliert Tierhaltungen und in vielen Fällen können Mißstände in einem Gespräch mit den Tierhaltern bereinigt werden. Bei Uneinsichtigkeit hat man aber keinerlei amtliche Befugnis, ein Tier ohne Einwilligung des Tierhalters aus seinem Schicksal zu befreien. Dies ist nur den Ordnungsbehörden wie Polizei und Veterinäramt erlaubt.

Eine gute Zusammenarbeit mit den Veterinärbehörden ist nötig, denn nur deren Einschätzung der Situation kann dem Tier helfen.

Bei unseren Meldungen an diese Behörden sind wir immer beweispflichtig und daran scheitert es dann oft. Die Tierfreunde rufen uns an, sind aber selten zu einer Zeugenaussage bereit. Da haben wir es dann schwer, zu beweisen, dass ein Hund beispielsweise länger als 24 Stunden allein gelassen wird, geschlagen und getreten wird, im Zwinger ohne jeglichen Auslauf gehalten wird oder dass Tiere auf der Weide im Sommer nicht getränkt werden.

Daher immer wieder unsere Bitte:

Tierschutz geht uns alle an, wir alle sind verantwortlich für das Wohlergehen unserer Mitgeschöpfe. Stehen Sie zu ihren Beobachtungen, damit helfen Sie uns zu helfen!